Medizinische Gutachten

Medizinische Gutachten

Als medizinischer Sachverständiger erstelle ich medizinische Gutachten für Gerichte im Zivilrecht, Sozialrecht und Strafrecht, für Versicherer, Berufsgenossenschaften, Rechtsanwälte sowie für Privatpersonen.

Bei Fragestellungen zum Gesundheitszustand, zu Erkrankungen, Behandlungsfehlern oder einer Körperschädigung von Patienten kann es bisweilen zu unterschiedlichen Einschätzungen und Aussagen kommen.

Bei Rechtsstreitigkeiten sind davon oft existenzielle Entscheidungen abhängig. Mit der fachmedizinischen Erstellung gerichtsfester Gutachten unterstütze ich die Entscheidungen von Gerichten und Behörden sowie von sozial- und privatrechtlichen Versicherungsträgern über deren Leistungspflicht, auch bei komplexen Begutachtungsfällen.

Gesicherte medizinische Erkenntnisse sind die Grundlagen bei der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens mit dem Ziel medizinische Sachverhalte aufzuklären und damit die Möglichkeit einer Bewertung hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen im Schadensfall zu geben. Dazu können zum Beispiel einmalige Entschädigung oder dauerhafte Rentenleistungen in Folge von Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Vorliegen von Berufskrankheiten gehören. Auch bei Feststellung eines Behandlungsfehlers kann ein medizinisches Gutachten helfen daraus resultierende Schadenersatzforderungen oder Schmerzensgelder festzulegen.

Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie verfüge ich über die notwendige Fachkompetenz, objektive unparteiische und voll umfänglich juristisch verwertbare Gutachten zu erstellen.

Die minutengenaue Abrechnung der medizinischen Gutachten erfolgt auf Basis eines Stundenlohnes in Höhe von 180,00 € zzgl. MwSt.

 

Die Schwerpunkte meiner Begutachtungen liegen auf den Fachgebieten der

ALLGEMEINCHIRURGIE

VISZERALCHIRURGIE

THORAXCHIRURGIE

UNFALLCHIRURGIE / ORTHOPÄDIE